Die Verkehrsunternehmen haben sich auf einheitliche Regelungen für die Beförderung von Personen und die Mitnahme von Sachen und Tieren in Bussen, Bahnen und Straßenbahnen in allen Thüringer Landkreisen sowie kreisfreien Städten verständigt.
Unter anderem werden geregelt:
- Rechte und Pflichten des Fahrgastes
- Rechte und Pflichten des Verkehrsunternehmens
- Vertrieb/Erwerb und Gültigkeit von Fahrausweisen
- Erstattung von Beförderungsentgelt
- Mitnahme von Tieren, Sachen, Sonderbeförderung
- Fundsachen
- Haftung, Verjährung, Fahrgastrechte
Ergänzt werden diese thüringenweiten Beförderungsbedingungen bei einigen Verkehrsunternehmen um sogenannte „Besondere Beförderungsbedingungen“, die zusätzlich individuelle Regelungen enthalten.
www.bus-bahn-thueringen.de/service/befoerderungsbedingungen/