Die Antwort weiß Dr. Christian Junge, Präsident der Landeszahnärztekammer Thüringen.
So edel das Teilen miteinander sein mag, nicht immer ist es eine sinnvolle Tugend: Neben Handtuch, Rasierer und Deo-Roller sollte aus hygienischen Gründen auch die Zahnbürste keinesfalls mit anderen Menschen geteilt werden.
Denn nach jedem Putzen bleiben an der Zahnbürste einige Bakterien und Viren haften, die im warmfeuchten Umfeld einen idealen Nährboden finden. Diese entzündungsfördernden Keime kann eine gemeinsam genutzte Zahnbürste leicht vom einen zum anderen Menschen übertragen. Das erhöht das Risiko für Infektionskrankheiten, darunter sogar blutübertragbare Erkrankungen wie Hepatitis C. Bei Patienten mit einem eingeschränkten Immunsystem – zum Beispiel bei Diabetes, Schwangerschaft, Krebs oder nach einer Operation – ist die Mundflora besonders anfällig für Keime und Zahnfleischentzündungen.
Zahnbürste nicht in den Schrank
Am besten nutzen wir im Familienbadezimmer also verschiedenfarbige Bürsten, um unsere Zahnbürsten nicht zu verwechseln. Nach dem Zähneputzen sollte die Bürste unter einem kräftigen Wasserstrahl ausgespült sowie auf Rückstände von Essen und Zahnpasta kontrolliert werden. Danach muss die Zahnbürste schnell trocknen, um die Keimbildung zu verringern. Dazu stellt man die Bürste möglichst an einer luftig offenen Stelle mit dem Bürstenkopf nach oben im Zahnputzbecher ab. Die Aufbewahrung im geschlossenen Badezimmerschrank oder in einer Schutzhülle verbietet sich also.
Etwa alle zwei Monate sollte jede Zahnbürste erneuert werden. Nach einer Grippe oder einer schweren Erkältung ist gar ein sofortiger Wechsel angebracht.